Info-Bag.net AGBs:
§1.Die Beauftragung von Info-Bag.net erfolgt mittels eines Auftragsformulars. Anhand dessen kann beiderseits klar und eindeutig die Distribution festgelegt und individuelle Absprachen festgehalten werden. Das unterschriebene Auftragsformular gilt als Vertrag, der mit Unterzeichnung in Kraft tritt. Der Vertrag gilt nur für den/die vereinbarten/e Bewerbungszeitraum/Lokalität und nur für die darin vereinbarte Stückzahl. Dieser kann per Post, E-Mail oder Fax bei Info Bag eingehen.
§2.Wird kein Vertrag abgeschlossen, gilt die Beauftragung von Info Bag auch dann als bindend, sobald Flyer nach mündlicher Absprache bei Info-Bag net zur Verteilung abgegeben werden bzw.eine bestätigte Anfrage via E-Mail vorausgegangen ist.
§3.Die Rechnungsstellung erfolgt nach Auftragsbestätigung durch Info-Bag nach Abwicklung der Buchung in einfacher Ausfertigung.
§4.Unsere Dienstleistung besteht aus der BEPACKUNG von wiederverschließbaren PE-Tüten, welche dadurch eine eigenständige Werbeform ergeben. Das Ziel ist die anschließende VERTEILUNG dieser Werbeform auf Parkplätzen/-möglichkeiten vor Veranstaltungen, Festivals, Einkaufscentern oder Messen während des Bewerbungszeitraumes in der gebuchten Region/ Lokalität.
§5.Das Werbemedium wird auf der Windschutzscheibe der parkenden Pkws angebracht bzw. aufgelegt. Dabei wird der Scheibenwischer nicht angehoben bzw.beschädigt.
§6.In der Regel erfolgt die Verteilung zu einer von Info-Bag bestimmten Zeit, in welcher die größtmögliche Anzahl von Gästen ihre parkenden Autos abgestellt haben bzw. wird durch wiederholte Beflyerung sichergestellt. Andernfalls muss eine individuelle Abspache erfolgen.
§7.Ein interner Veranstaltungskalender dient als Vorlage für die Verteilung. Ein Anhaltspunkt stellt der Partykalender von Snapscouts.de dar. Andernfalls erfolgt eine individuelle Absprache bzw. ein Vermerk unter dem Punkt:Anmerkungen im Auftragsformular.
§8.Die Dienstleistung von Info-Bag ist mit Abgabe der Werbetüte an der Windschutzscheibe vollbracht! Es wird keine Garantie für die Beflyerung eines jeden Fahrzeuges übernommen.
§9.Gegenüber Entwendung und anderer unvorhergesehener Ereignisse aufgrund höherer Gewalt im Anschluss an die Beflyerung wird keine Haftung übernommen. Somit kann I-Bag nicht für Umweltverschmutzung verantwortlich gemacht werden, da diese nicht durch die I-Bag Verteiler verursacht wird.
§10.Alle zu verteilenden Grafiken, Flyer und Druckerzeugnisse in den Tüten sind Eigentum des Kunden. Dieser ist für den Informationsgehalt seiner Druckerzeugnisse in vollem Umfang selbst verantwortlich. Darüber hinaus distanzieren wir uns von jeder Haftung gegenüber Dritten.
§11.Die Lieferung der Druckerzeugnisse an Info-Bag sollte rechtzeitig erfolgen. Nichteinhaltung der Lieferzeiten gehen zu Lasten des Kunden.